Spam: Telefonwerbung eines Verlags für Anwalts-Fachliteratur

Juristischer Telefon-Spam: Auch auf Seiten von Verlagen für Anwalts-Fachliteratur scheint die Rechtskenntnis zuweilen lückenhaft zu sein. Schon wieder klingelte hier in der Kanzlei das Telefon und eine freundliche Stimme bot Zeitschriften und Bücher an – trotz der zuletzt sehr deutlich ausgesprochenen Aufforderung, derartige unerwünschte Telefonwerbung zu unterlassen. Vielleicht macht nun eine Abmahnung mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, mehr Eindruck bei dem Fachverlag. Den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG gibt es als Sahnehäubchen dazu.

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