Facebook-Like-Button und Verantwortlichkeit nach Datenschutzrecht – das Landgericht (LG) Düsseldorf entschied mit Urteil vom 09.03.2016, Az. 12 O 151/15: Einem Unternehmen ist es untersagt, auf seiner Website das Social Plugin „Gefällt mir“ („Like-Button“) von Facebook zu integrieren, ohne die Nutzer vorab darüber zu informieren, dass Facebook Zugriff auf die IP-Adresse und den Browserstring des Nutzers nimmt und ohne insoweit ausdrücklich und unübersehbar über den Zweck der Erhebung und Verwendung der an Facebook übermittelten Daten aufzuklären. Einem Unternehmer ist es auch untersagt, das das Social Plugin „Gefällt mir“ („Like-Button“) von Facebook zu verwenden, ohne vorab die Einwilligung des Nutzers in die Datenverwendung einzuholen. Weiterlesen