Weiterhin verschickt die Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe Vergleichsangebote zu P2P-Filesharing-Abmahnungen aus dem Jahr 2010. Angeboten wird jeweils der Abschluss der Angelegenheit gegen eine Vergleichszahlung von 150,00 €.
Altakten in Karlsruhe – worum geht es?
Über die Vergleichsangebote der Kanzlei Nümann + Lang zu (von den Empfängern oft schon vergessen geglaubten) Tauschbörsen-Abmahnungen der Vergangenheit wurde bereits hier berichtet. In den aktuellen Serienschreiben wird unter anderem das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15.01.2015 „Motorradteile“, Az. I ZR 148/13 zitiert – und deswegen auch in Filesharing-Angelegenheiten eine Verjährung erst nach 10 Jahren (und nicht nur eine Verjährung schon nach 3 Jahren) geltend gemacht.
Herrschende Rechtsprechung: Verjährung bei Filesharing bereits nach drei Jahren
Nach der derzeit ganz herrschenden Rechtsprechung der Amtsgerichte und Landgerichte verjähren nicht nur die Abmahnkosten, sondern auch die Schadensersatzansprüche bei Filesharing bereits nach 3 Jahren. Zur Verjährung des Schadensersatzanspruches bei Filesharing hat Rechtsanwalt Stefan Loebisch eine Rechtsprechungsübersicht mit Urteilssammlung zusammengestellt, die immer wieder aktualisiert wird.
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