Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat in einer Pressemitteilung angekündigt, verstärkt gegen die unzulässige Verwendung von Verbraucherdaten im Rahmen der Werbung per E-Mail, SMS und Telefon oder ignorierte Werbewidersprüche vorzugehen.
Benützt ein Unternehmen E-Mail-Adressen und Telefonnummern ohne die erforderliche EInwilligung für elektronische Werbung oder betreibt trotz ausdrücklich erklärtem Werbewiderspruch Postwerbung, kann dies nach § 43 BDSG mit einem Bußgeld von bis zu 300.000,00 € geahndet werden. Weiterlesen