Video-Türspion auch ohne Bildaufzeichnung unzulässig

Videoüberwachung im Mietshaus – das Amtsgericht München entschied mit Urteil vom 04.12.2013, Az. 413 C 26749/13: Die Überwachung des Hausflurs mit einem Video-Türspion verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Mitmietern und Dritten, auch wenn keine Bildaufzeichnung erfolgt. Weiterlesen