Keine Störerhaftung bei individuellem Hersteller-Passwort

Filesharing – keine Störerhaftung bei individuellem Hersteller-Passwort für den Router. Das Amtsgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 09.01.2015, Az. 36a C 40/14: Der private WLAN-Betreiber haftet nicht als Störer, weil der werkseitig vergebene WPA2-Schlüssel nicht individuell verändert wurde, wenn es ein für das einzelne Gerät im Auslieferungszustand individuell vergebenes und daher nur dem Inhaber des WLAN-Routers bekanntes Kennwort ist. Weiterlesen