Beweislast bei Filesharing durch Familienmitglied – das Amtsgericht Landshut entschied mit Urteil vom 28.11.2014, Az. 10 C 1392/14: Der Anschlussinhaber kommt seiner sekundären Beweislast nach, indem er Familienmitglieder als potentielle Täter der Filesharing-Urheberrechtsverletzung benennt. Im Anschluss muss der Rechteinhaber den Nachweis führen, dass diese Tatverdächtigen als Täter der Urheberrechtsverletzung ausscheiden und der Anschlussinhaber selbst Filesharing betrieben hat. Weiterlesen
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Filesharing-Urteil: Keine Haftung für Familienanschluss
Neues Filesharing-Urteil zum Ausschluss der Haftung des Anschlussinhabers – das Amtsgericht (AG) Düsseldorf entschied mit Urteil vom 25.11.2014, Az. 57 C 1312/14: Der Anschlussinhaber haftet nicht für einen Filesharing-Rechtsverstoß, wenn er belegen kann, dass auch volljährige Familienmitglieder den Internetanschluss mitbenutzen konnten. Weiterlesen
Filesharing-Urteil aus Passau: Jugendlicher haftet nicht
Filesharing-Urteil aus Passau zur Haftung eines Jugendlichen als Täter – das Amtsgericht Passau entschied mit Urteil vom 27.10.2014, Az. 24 C 516/14: Ein 14-jähriges Kind, dem über eine Facebook-Seite ein Computerspiel zum scheinbar kostenlosen Download angeboten wird, das dann aber tatsächlich unbeabsichtigt an einer Filesharing-Tauschbörse teilnimmt, haftet nicht als urheberrechtlicher Täter. Weiterlesen
Filesharing: BGH zur Haftung für erwachsene Familienmitglieder
Wann haftet der Internet-Anschlussinhaber für illegales Filesharing erwachsene Familienmitglieder? Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil „BearShare“ vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12: Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht. Weiterlesen
Filesharing: BGH-Urteil „Morpeus“ des BGH im Volltext veröffentlicht
Das Urteil des Bundesgerichtshof „Morpheus“ vom 15.11.2012, Az, I ZR 74/12, liegt nun endlich im Volltext vor. Mit diesem Urteil entschied der BGH, dass Eltern für das illegale Filesharing ihres 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt. Eine Besprechung der am 11.04.2013 auf den Seiten des BGH veröffentlichtenschriftlichen Urteilsbegründung folgt in Kürze hier.
Filesharing: Keine Haftung der Eltern für ihr Kind nach Belehrung
Filesharing und Haftung der Eltern für ihr Kind – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12: Eltern haften für das illegale Filesharing ihres 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht, wenn sie das Kind über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt. Weiterlesen
Filesharing: Eltern haften für ihre volljährigen Kinder
Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Beschluss vom 04.06.2012, Az. 6 W 81/12: Eltern sind verpflichtet sind, ihre volljährigen Kinder zu überwachen, denen sie den Internet-Anschluss überlassen haben. Tun sie dies nicht, so haften sie für Filesharing-Urheberrechtsverletzungen ihrer volljährigen Kinder. Weiterlesen