Das Urteil des Bundesgerichtshof „Morpheus“ vom 15.11.2012, Az, I ZR 74/12, liegt nun endlich im Volltext vor. Mit diesem Urteil entschied der BGH, dass Eltern für das illegale Filesharing ihres 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt. Eine Besprechung der am 11.04.2013 auf den Seiten des BGH veröffentlichtenschriftlichen Urteilsbegründung folgt in Kürze hier.