Besichtigungsgebühr für Wohnungsinteressenten und Wettbewerbsrecht – das Landgericht Stuttgart entschied mit Urteilen vom 15.06.2016, Az. 38 O 73/15 Kfh und 38 O 10/16 Kfh: Ein vom Wohnungsvermieter beauftragter Immobilienmakler ist nicht berechtigt, das Bestellerprinzip zu umgehen, indem er den Mietinteressenten für die Besichtigung der Wohnung eine Gebühr berechnet. Weiterlesen