BGH-Filesharing-Urteil: Anschlussinhaber muss Täter nicht ermitteln

Mehrpersonenhaushalt, Filesharing und Darlegungslast des abgemahnten Anschlussinhabers im Gerichtsverfahren – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 06.10.2016, Az. I ZR 154/15: Zur Erfüllung seiner sekundären Darlegungslast muss der abgemahnte Anschlussinhaber lediglich mitteilen, dass Dritte Zugriff hatten, wer diese Dritten sind und dass sie als Täter in Betracht kommen. Um die erforderlichen Informationen zu erhalten, muss der Anschlussinhaber jedoch nur zumutbare Nachforschungen anzustellen. Der Abgemahnte muss nicht den tatsächlichen Täter identifizieren und diesen benennen. Da die tatsächliche Vermutung der Täterschaft und die sekundäre Darlegungslast keine Beweislastumkehr zur Folge haben, gehen unklare Aussagen von Zeugen zu Lasten der weiterhin beweisbelasteten Klägerin. Weiterlesen

Debcon kreativ: DebconAssistance und Debcondelay

Schon lange war in der Kanzlei Stefan Loebisch das Fax um kurz nach 20 Uhr stumm geblieben – aber jetzt wieder: Mehrere Eingänge hintereinander, Rufnummer unbekannt! Das kann nur Debcon sein! Und in der Tat: Die Debcon-Kreativabteilung warf zwei neue Wortschöpfungen aus und konnte nicht umhin, diese umgehend massenhaft bekannt zu machen. DebconAssistance und Debcondelay nennen sich die beiden neuen Glücksbringer aus Bottrop. Weiterlesen

Abmahnung Waldorf Frommer „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München erneut für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist ein weiteres Mal der Film „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ (Originaltitel: „The Martian“). Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über die P2P-Internet-Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 215 € sowie Lizenz-Schadensersatz in Höhe von 700 €, zusammen also ein Betrag von 915 €, gefordert. Weiterlesen

Abmahnung NIMROD Rechtsanwälte „Landwirtschafts-Simulator 2015“

Weitere aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann GbR aus Berlin für astragon Entertainment GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist das Computerspiel „Landwirtschafts-Simulator 2015“. Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über eine P2P-Internet-Tauschbörse. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz gefordert. Weiterlesen

maps-routenplaner.online: Solution 24 GmbH wird Content Solution GmbH

Neuer Name, gleiche Abofalle: Die Abzock-Seite maps-routenplaner.online mit ihrer Routenplaner-Abofalle wird nun nicht mehr von der angeblichen Solution 24 GmbH betrieben, sondern nun angeblich von einer Content Solution GmbH. Der angebliche Geschäftsführer heißt weiterhin Dr. Michael Ackermann. Auch die Adresse Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt bleibt gleich. Ach ja: Gleich geblieben ist auch, dass tatsächlich keine Zahlungspflicht besteht – die vielen Rechtsfehler auf der Routenplaner-Seite sind die selben wie eh und je.

Nachtrag 26.09.2016: Die Solution 24 GmbH ist dafür wieder unter gps-routenplaner.net zu erleben. Mit neu beschriftetem Bestellbutton und roten Buchstaben für den Kostenhinweis, aber trotzdem wird es nichts mit dem 500-€-Amazon-Gutschein. Sorry, Frankfurt…

 

© RA Stefan Loebisch | Kontakt

Solution 24 GmbH: neue Abofalle maps-routenplaner.online

Die angebliche Solution 24 GmbH aus Frankfurt am Main betreibt ihre Routenplaner-Abofalle unter einer weiteren Domain, maps-routenplaner.online. Die Seite gps-routenplaner.net ist nach wie vor online. Unter maps-routenplaner.online und unter gps-routenplaner.net erscheint jeweils die altbekannte Routenplaner-Seite mit ihrem angeblichen Gewinnspiel und der versteckten Preisklausel – 500 € sollen für 24 Monate Mitgliedschaft fällig werden. Weiterlesen

Solution 24 GmbH: Abofalle jetzt unter gps-routenplaner.net

Die angebliche Solution 24 GmbH betreibt ihre Routenplaner-Abofalle unter neuer Domain – aus online-routenplaner.to wurde gps-routenplaner.net. Die Seite online-routenplaner.to ist mittlerweile abgeschaltet. Unter gps-routenplaner.net erscheint die altbekannte Routenplaner-Seite mit ihrem angeblichen Gewinnspiel und der versteckten Preisklausel. Weiterlesen

HAS-Verlag weiterhin mit „Kinder Notruf“ aktiv

Weiterhin auf Kundenfang ist offenbar die HAS Verlag GmbH Co. KG aus Hamburg mit ihren Anzeigenverträgen für einen „Kinder Notruf“. Geschädigte Unternehmer, die sich wegen der Rechnungen des HAS-Verlages an die Kanzlei Stefan Loebisch wenden, berichten von einer immer gleichen Masche bei der Vertragsanbahnung. Weiterlesen

Solution 24 GmbH: Abofalle online-routenplaner.to

Erst WEB Media GmbH, dann Steinbach & Partner Webservice GmbH, jetzt Solution 24 GmbH: Frankfurt am Main bleibt anscheinend das Treibhaus für Routenplaner-Abofallen in immer gleichem Joomla-Design unter immer neuen Namen. Selbstverständlich und wie immer hat der Geschäftsführer einen Doktorgrad: Dr. Robert Ackermann nennt er sich diesmal.

Routenplaner-Abzocke: 500 € für 24 Monate Mitgliedschaft

„Solution 24 GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt“ lautet nun die angebliche Adresse im Impressum der Seite online-routenplaner.to, präsentiert im altbekannten Rumpel-Design auf Joomla-Basis. Eintrag im Handelsregister? Wie immer Fehlanzeige. Das Logo ist schon von der WEB Media GmbH und von der Steinbach & Partner Webservice GmbH her bekannt.

Augen auf: Rechts im Kleingedruckten – wie immer – versteckt der Hinweis auf die Kosten: „Die 24 Monate Mitgliedschaft kostet bei Anmeldung 500,- Euro, die Abrechnung erfolgt im Voraus.“ Um die Route berechnen zu können, muss für die „Benutzerregistrierung“ die E-Mail-Adresse eingegeben werden, eine Checkbox „Nutzungsbedingungen akzeptieren“ angeklickt werden und schließlich ein Button „Registrieren“ angeklickt werden. Dann schnappt die Falle zu. Die Bezahlung wird per Amazon-Gutschein gefordert.

Wie immer: Button-Lösung nicht umgesetzt – keine Zahlungsverpflichtung

Ob unter maps-routenplaner.net, unter routenprofi.net, oder unter maps-routenplaner-24.com – die bisherigen Abzockversuche scheinen nicht recht erfolgreich gewesen zu sein: für ein juristisches Handbuch mit ein paar Hinweisen, welche Pflichtangaben erforderlich sind, damit die Anmeldung auf einer Routenplaner-Seite wirklich kostenpflichtig wird, scheint es bislang nicht gereicht zu haben – dabei gibt es solche Bücher doch auch auf Amazon-Gutschein, wie sie von den Abofallen-Opfern bislang stets zur Bezahlung eingefordert wurden.

Routenplaner-Abofalle online-routenplaner.to – was tun?

Was tun, wenn die Routenplaner-Abofalle bereits zugeschnappt ist? Wie immer gilt: Nerven bewahren. Nicht zahlen – der fehlende Zahlungsanspruch ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Wüste Drohungen aus Frankfurt mit SCHUFA, Zwangsvollstreckung und angeblichen horrenden Kosten ändern hieran nichts.

Das Design der Seite ist recycelt, das Logo ist recycelt, die vielen Rechtsfehler sind recycelt – nun bleibt abzuwarten, ob auch die Mahnungen der angeblichen Solution 24 GmbH die altbekannten Klamotten sein werden.

Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt seit vielen Jahren erfolgreich geschädigte Verbraucher gegenüber unseriösen Abofallen-Betreibern.

 

© RA Stefan Loebisch | Kontakt

 

Urteil: Gewinnspiel mit Einwilligung in E-Mail-Werbung und Telefonwerbung

Gewinnspiel-Teilnahme, Werbe-Newsletter und die wirksame Einwilligungserklärung – das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 28.07.2016, Az. 6 U 93/15: Die zwecks Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel im Internet eingeholte Einwilligungserklärung des Verbrauchers in Telefonwerbung und E-Mail-Werbung ist unwirksam, wenn sich die Erklärung auf eine Vielzahl von werbenden Unternehmen bezieht und jedenfalls für einen Teil dieser Unternehmen die Geschäftsbereiche so unbestimmt formuliert sind, dass nicht klar wird, für welche Produkte und Dienstleistungen die Einwilligungserklärung in die Werbung abgegeben wird. Weiterlesen