Gewinnspiel-Teilnahme, Werbe-Newsletter und die wirksame Einwilligungserklärung – das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 28.07.2016, Az. 6 U 93/15: Die zwecks Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel im Internet eingeholte Einwilligungserklärung des Verbrauchers in Telefonwerbung und E-Mail-Werbung ist unwirksam, wenn sich die Erklärung auf eine Vielzahl von werbenden Unternehmen bezieht und jedenfalls für einen Teil dieser Unternehmen die Geschäftsbereiche so unbestimmt formuliert sind, dass nicht klar wird, für welche Produkte und Dienstleistungen die Einwilligungserklärung in die Werbung abgegeben wird. Weiterlesen