Wettbewerbsrecht und Elektrohaushaltsgeräte: fehlende Typenbezeichnung ist Irreführung

Pflichtangaben zu Elektrohaushaltsgeräten – das Oberlandesgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 17.01.2013, Az. 2 U 97/12: Ein Elektrohändler muss in seiner Prospektwerbung konkrete Typenbezeichnung von Haushaltselektrogeräten angeben. Nennt er die Typenbezeichnung nicht, liegt hierin Irreführung durch Unterlassen.  Weiterlesen