Urteil: Kein Anspruch auf Erstattung doppelter Inkassokosten

Kein Anspruch auf Erstattung doppelter Inkassokosten von Inkassounternehmen und Rechtsanwalt – das Amtsgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 14.04.2021, Az. 3 C 2746/20: Weigert sich die Schuldnerpartei nach Einschaltung eines Inkassounternehmens weiterhin, die Forderung zu begleichen, so ist die zusätzliche Beauftragung eines Rechtsanwalts zur außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung nicht notwendig. Die Gläubigerpartei hat keinen Anspruch auf Ersatz der dadurch hinzugekommenen Anwaltsgebühren. Weiterlesen

Debcon: Auskunftspflicht und Verjährung bei Filesharing?

Neu aus der Kreativabteilung von Debcon: Die angebliche Auskunftspflicht des Filesharing-Abmahnungsempfängers zur Berechnung der Verjährung – das Inkassounternehmen Debcon bemüht wieder einmal das Amtsgericht Itzehoe und bietetet Vergleich unter anderem über 250 € an. Weiterlesen

Inkassokosten: Kein Ersatz bei erkennbar zahlungsunwilligem Schuldner

Zum Ersatz der Inkassokosten entschied das Landgericht (LG) Berlin mit einem am 23.10.2012 online gestellten Urteil vom 08.02.2012, Az. 4 O 452/11: Eine Gläubigerpartei mit hinreichender Geschäftserfahrung (hier: ein Leasing-Finanzierer) verstößt gegen ihre Schadenminderungspflicht, wenn sie durch Einschaltung eines Inkassounternehmens weitere Kosten verursacht. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sie besondere Gründe darzutun vermag, die im konkreten Einzelfall das Vertrauen rechtfertigen konnten, dass der Schuldner auch ohne eine Einschaltung von Rechtsanwalt und Gericht den vollständigen geschuldeten Betrag leisten werde. Ist der Schuldner erkennbar zahlungsunwillig, bedarf es dabei der Darlegung im konkreten Einzelfall, weshalb die Einschaltung eines Inkassounternehmens eine Vergleichsaussicht bewirkt haben soll. Weiterlesen

Inkassounternehmen: Bundesverfassungsgericht zu Ersatz von Inkassokosten

Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Urteil vom 07.09.2011, Az. 1 BvR 1012/11: Die Kosten eines Inkassounternehmens können grundsätzlich als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Einschränkungen sind etwa, dass die Höhe der geltend gemachten Kosten die alternativ bei Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten nicht übersteigen dürfen und dass der Schuldner zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht bereits von vornherein erkennbar zahlungsunwillig gewesen ist.  Weiterlesen