OLG Hamburg: Mitbewerber kann Verstoß gegen DSGVO abmahnen

Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht nach Inkrafttreten der DSGVO – das Oberlandesgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 25.10.2018, Az. 3 U 66/17: Auch unter der Geltung der DSGVO kann ein Verstoß gegen Datenschutzrecht zugleich ein Wettbewerbsverstoß sein, der von einem Mitbewerber abgemahnt werden kann. Die DSGVO enthält kein abgeschlossenes Sanktionssystem, das die Verfolgung datenschutzrechtlicher Verletzungshandlungen auf lauterkeitsrechtlicher Grundlage durch Mitbewerber ausschließt. Weiterlesen

Fehlende Datenschutzerklärung auf Webseite wettbewerbswidrig

Online-Auftritt und Datenschutzerklärung – das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 27.06.2013, Az. 3 U 26/12: Fehlt auf einer Webseite die nach § 13 TMG erforderliche Datenschutzerklärung, liegt darin ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß. Weiterlesen