Wettbewerbsrechtliche Zurechnung von Facebook-Posting des Mitarbeiters?

Wettbewerbsrechtliche Haftung eines Unternehmens für Facebook-Posting eines Mitarbeiters – das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 31.08.2023, Az. 5 U 27/22: Die Äußerung eines Mitarbeiters gegenüber der Konkurrenz auf Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram und Linkedin ist dem Unternehmen nicht zuzurechnen, solange dieses Posting rein privat ist. Das gilt auch, wenn die Kommunikation öffentlich zugänglich ist. Weiterlesen