Das Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 5. Zivilsenat, entschied mit Urteil vom 29.08.2024, Az. 5 U 116/23: Die Schlagzeile „Wir sind Papst“ auf der Titelseite der Bild-Zeitung hat ausreichende Schöpfungshöhe und genießt daher als Sprachwerk i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG urheberrechtlichen Schutz. Eine vorübergehende Fassadenverkleidung mit der Abbildung dieser Titelseite fällt nicht unter die Panoramafreiheit. Weiterlesen