Der Deutsche Bundesrat billigte in seiner Sitzung vom 17.06.2016 das Zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes, also das „WLAN-Gesetz“ mit seinem Ziel, die Störerhaftung für Hotspot-Betreiber zu beseitigen. Weiterlesen
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Woanders gelesen: Stellungnahmen zum WLAN-Gesetzentwurf
Offenes WLAN, Störerhaftung des Hotspot-Betreibers und Novellierung des Telemediengesetzes – der Gesetzentwurf der Bundesregierung steht weiterhin in der Kritik. Den Regierungsplänen begegnet nicht nur aus Handel und Wirtschaft Ablehnung. Selbst aus dem schwarz-roten Lager wird Kritik geäußert – Tenor: Die derzeitige Formulierung der Gesetzesnovelle verfehlt das Ziel, mehr WLAN-Hotspots zu schaffen. Weiterlesen
AG Charlottenburg zur Filesharing-Haftung bei WLAN-Freifunk
Providerprivileg für Betreiber eines Freifunk-WLAN bei Rechtsverletzungen über eine Filesharing-Tauschbörse – das Amtsgericht Charlottenburg entschied mit Beschluss vom 17.12.2014, Az. 217 C 121/14: Der Betreiber eines öffentlich zugänglichen lnternetzugangsknotens über das WLAN-Funknetzwerk im Rahmen eines Freifunk-Netzwerkes haftet weder als Täter noch als Störer für eine Verletzung des Urheberrechts, die ein anderer Nutzer dieses Freifunk-Netzwerkes begangen hat. Weiterlesen
Filesharing: Haftet der Vermieter für Urheberrechtsverletzungen seiner Mieter?
Die Frage spielte bislang in der umfangreichen Filesharing-Rechtsprechung zur Störerhaftung, soweit ersichtlich, noch keine große Rolle: Die Haftung eines Vermieters, so etwa eines Betreibers eines Hotels oder eines Studentenwohnheims, für Urheberrechtsverletzungen, die von Bewohnern, also Mietern, begangen wurden. Vermieter sollten sich technisch und vertraglich absichern, um nicht im Ernstfall als Störer belangt zu werden. Weiterlesen