Die Frage spielte bislang in der umfangreichen Filesharing-Rechtsprechung zur Störerhaftung, soweit ersichtlich, noch keine große Rolle: Die Haftung eines Vermieters, so etwa eines Betreibers eines Hotels oder eines Studentenwohnheims, für Urheberrechtsverletzungen, die von Bewohnern, also Mietern, begangen wurden. Vermieter sollten sich technisch und vertraglich absichern, um nicht im Ernstfall als Störer belangt zu werden. Weiterlesen