AG Charlottenburg zur Filesharing-Haftung bei WLAN-Freifunk

Providerprivileg für Betreiber eines Freifunk-WLAN bei Rechtsverletzungen über eine Filesharing-Tauschbörse – das Amtsgericht Charlottenburg entschied mit Beschluss vom 17.12.2014, Az. 217 C 121/14: Der Betreiber eines öffentlich zugänglichen lnternetzugangsknotens über das WLAN-Funknetzwerk im Rahmen eines Freifunk-Netzwerkes haftet weder als Täter noch als Störer für eine Verletzung des Urheberrechts, die ein anderer Nutzer dieses Freifunk-Netzwerkes begangen hat. Weiterlesen

Störerhaftung: Große Koalition plant Haftungsprivileg für WLAN-Betreiber

Haftungsprivileg für WLAN-Betreiber: Im Zuge der laufenden Koalitionsverhandlung zwischen CDU/CSU und SPD verständigte sich die Unterarbeitsgruppe „Digitale Agenda“ in ihrer Sitzung am 04.11.2013, die Haftungsbeschränkung für Access-Provider aus §§ 7 ff. Telemediengesetz (TMG) auf Funknetzbetreiber auszudehnen. Dies berichtet heise online in einer Meldung vom 04.11.2013. Zu dem Bericht geht es →hier. Noch am 05.06.2013 scheiterte im Wirtschaftsausschuss des Bundestags ein SPD-Antrag, wonach die Bundesregierung die Störerhaftung für Hotspot-Anbieter überprüfen und einen Gesetzentwurf dazu vorlegen sollte.