Filesharing-Abmahnung Waldorf Frommer „New Girl“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem TV-Serie „New Girl“. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Ersatz der Abmahnkosten und Schadenersatz in Höhe von 815 € gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

 

Abmahnung Waldorf Frommer für Universum Film: „Rush“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt neu unter anderem eine Filesharing-Abmahnung der Universum Film GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Rush“ über die Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine Zahlung in Höhe von 815,00 € – Schadensersatz in Höhe von 600 € und Abmahnkosten in Höhe von 215 € – gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

Filesharing-Abmahnung WeSaveYourCopyrights „One In A Million“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Zooland Music GmbH durch die Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „One In A Million“ von R.I.O Feat. U-Jean. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zur Abgeltung von Abmahnkosten und Lizenz-Schadensersatz wird ein pauschaler Vergleichsbetrag von 450 € angeboten.

Die Zooland Music GmbH wurde bereits in der Vergangenheit wiederholt bei Filesharing-Abmahnungen durch die Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

 

Filesharing-Abmahnung Waldorf Frommer „New Girl“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem TV-Serie „New Girl“. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Ersatz der Abmahnkosten und Schadenersatz in Höhe von 469 € gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

 

Abmahnung Waldorf Frommer „My Own Lane“, Kid Ink

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „My Own Lan“ des Rappers Kid Ink über die Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Ersatz der Abmahnkosten und Schadenersatz in Höhe von 815,00 € gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie _hier.

 

Alle Jahre wieder: Weihnachtspost von Debcon

Selbst wenn der Passauer Christkindlmarkt nicht direkt vor den Kanzleifenstern stattfinden würde – dass Weihnachten heransteht, bliebe trotzdem unübersehbar: Debcon verschickt Zahlungsaufforderungen. Der Weihnachtshit im Jahr 2014: Das Urteil des Amtsgerichts Itzehoe vom 22.10.2014 mit dessen angeblicher Feststellung, dass Schadensersatz-Forderungen nach einer Filesharing-Abmahnung gemäß § 102 Abs. 2 UrhG, § 852 BGB erst nach 10 Jahren verjähren.

Das Urteil war bereits _hier Thema.

Juristische Tipps zur Gestaltung der Weihnachtstage gibt es _hier.

 

Vodafone-EasyBox-Router: Heise meldet Sicherheitlücke

Eine ganze Reihe von Vodafone-EasyBox-Routern ist derzeit nicht ausreichend sicher gegen eine „feindliche Übernahme“ – dies berichtet heise online in einem Beitrag vom 06.12.2014. Demnach kann der Angreifer von außen das WLAN-Passwort der EasyBox knacken und so weitreichenden Zugriff auf den Router und das Heimnetzwerk erlhalten.

Mit Hilfe eines gehackten Routers können Angreifer zum Beispiel über ein fremdes WLAN illegales Filesharing betreiben – der Anschlussinhaber bemerkt den Einbruch oft erst, wenn eine Filesharing-Abmahnung im Briefkasten liegt.

Das Amtsgericht Braunschweig entschied mit Urteil vom 27.08.2014, Az. 117 C 1049/14, dass eine Router-Sicherheitslücke bei Filesharing auch keine Störerhaftung zur Folge hat, der Anschlussinhaber also weder Schadensersatz noch die Abmahnkosten zahlen muss.

 

Filesharing-Verjährung in drei Jahren: Urteilsbegründung aus Düsseldorf

Bereits hier wurde über das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 24.06.2014, Aktenzeichen 57 C 15659/13, berichtet, wonach der Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wie auch der Anspruch auf Lizenz-Schadensersatz der regelmäßigen 3-jährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB unterliegen. Nun liegt das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf auch im Volltext mit der schriftlichen Urteilsbegründung vor. Weiterlesen

Abmahnung Waldorf Frommer „Der Hobbit: Smaugs Einöde“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Der Hobbit: Smaugs Einöde“ über die Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Ersatz der Abmahnkosten und Schadenersatz in Höhe von 815,00 € gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie _hier im Online-Angebot der Kanzlei Stefan Loebisch.

Filesharing-Abmahnung Waldorf Frommer: Film „Pompeii“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Pompeii“ über die Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Ersatz der Abmahnkosten und Schadenersatz in Höhe von insgesamt 815,00 € gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie _hier.