Internet- und Kabelfernseh-Kunden müssen bei einem Umzug ihren alten Vertrag drei Monate weiterzahlen, auch wenn der Provider am neuen Wohnort keinen Zugang anbietet – das Oberlandesgericht (OLG) München entschied mit Urteil vom 18.01.2017: Das Sonderkündigungsrecht mit Kündigungsfrist von drei Monaten nach § 46 Abs. 8 TKG gilt auch dann erst ab dem Tag des Umzugs, wenn der Provider am neuen Wohnort nicht vertreten ist. Weiterlesen
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Urteil: Telefonvertrag läuft bei Umzug weiter
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 13.01.2015, Az. 24 C 207/14:
Bei einem Umzug läuft der Telefonvertrag am neuen Wohnort weiter. Solange der Kunde mit der Telefongesellschaft nicht ausdrücklich einen neuen Vertrag mit neuer Mindestlaufzeit für den neuen Wohnort vereinbart, richtet sich die Laufzeit des Telefonvertrags nach der ursprünglichen Vereinbarung. Weiterlesen
Kanzlei Stefan Loebisch zieht zum Passauer Domplatz um!
Die Kanzlei Stefan Loebisch zieht um – neue Adresse in Bälde: Luragogasse 5 / Ecke Domplatz, I. Stock, im Herzen der Passauer Altstadt. Das neue Kanzleidomizil steht kurz vor der Fertigstellung. Telefon, Telefax und E-Mail bleiben gleich. Weitere Informationen folgen in wenigen Tagen. Weiterlesen