Urteil: Sonderkündigungsrecht gegenüber Internet-Provider bei Umzug

Internet- und Kabelfernseh-Kunden müssen bei einem Umzug ihren alten Vertrag drei Monate weiterzahlen, auch wenn der Provider am neuen Wohnort keinen Zugang anbietet – das Oberlandesgericht (OLG) München entschied mit Urteil vom 18.01.2017: Das Sonderkündigungsrecht mit Kündigungsfrist von drei Monaten nach § 46 Abs. 8 TKG gilt auch dann erst ab dem Tag des Umzugs, wenn der Provider am neuen Wohnort nicht vertreten ist. Weiterlesen

Urteil: Telefonvertrag läuft bei Umzug weiter

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 13.01.2015, Az. 24 C 207/14:

Bei einem Umzug läuft der Telefonvertrag am neuen Wohnort weiter. Solange der Kunde mit der Telefongesellschaft nicht ausdrücklich einen neuen Vertrag mit neuer Mindestlaufzeit für den neuen Wohnort vereinbart, richtet sich die Laufzeit des Telefonvertrags nach der ursprünglichen Vereinbarung. Weiterlesen