Urteil: Telefonvertrag läuft bei Umzug weiter

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 13.01.2015, Az. 24 C 207/14:

Bei einem Umzug läuft der Telefonvertrag am neuen Wohnort weiter. Solange der Kunde mit der Telefongesellschaft nicht ausdrücklich einen neuen Vertrag mit neuer Mindestlaufzeit für den neuen Wohnort vereinbart, richtet sich die Laufzeit des Telefonvertrags nach der ursprünglichen Vereinbarung. Weiterlesen