Preisangabe mit Sternchenhinweis: Unzulässige Pkw-Werbung mit Preis zuzüglich bezifferten Überführungskosten

Zur Preisangabe mit Sternchenhinweis beim Verkauf von Neuwagen entschied das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 04.09.2012, Az. 5 U 103/11: Die Sternchenwerbung eines Pkw-Händlers gegenüber Letztverbrauchern mit „6.999 €*“ und Bezugstext „*Zzgl. Kosten für Überführung inkl. Sicherheitspaket und Fußmatten von 599 €“ verstößt nicht nur (wegen fehlender Endpreisangabe) gegen Wettbewerbsrecht und ist unzulässig.  Weiterlesen