Über das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglichere Ausgestaltung des Strafverfahrens“ mit seinen Staatstrojaner-Befugnissen wurde bereits >hier< berichtet. Das Gesetz wurde nun am 17.08.2017 durch Unterschrift des Bundespräsidenten ausgefertigt und am 23.08.2017 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 58, Seite 3202) veröffentlicht. Weiterlesen
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Staatstrojaner-Gesetz: Staat als Schutzpatron der Hacker oder Papiertiger?
Der Deutsche Bundestag verabschiedete am Abend des 22.06.2017 das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglichere Ausgestaltung des Strafverfahrens“ – das Staatstrojaner-Gesetz. Strafverfolgungsbehörden dürfen künftig in zahlreichen Fällen verschlüsselte Internet-Telefonate ebenso überwachen wie Chats über Messenger wie WhatsApp, Signal, Telegram oder Threema. Zudem erhalten die Ermittlungsbehörden die Befugnis, beim Verdacht auf besonders schwere Straftaten heimlich komplette IT-Systeme wie Computer oder Smartphones auszuspähen. Während konservative Politiker und Kommentatoren die neuen Befugnissen der Ermittlungsbehörden als Waffengleichheit mit Straftätern bewerten, sehen Kritiker in diesen Befugnissen einen unerträglichen Eingriff in die Privatsphäre. So oder so: Bei nüchterner Betrachtung ist nicht auszuschließen, dass sich das Gesetz im Ergebnis nur als Papiertiger entpuppt. Weiterlesen