Der Nebenjob ist bequem von daheim aus am Computer zu bewältigen, solide bezahlt und die Arbeitgeberseite macht einen angenehm unkomplizierten Eindruck. Auch der Arbeitsvertrag, modern per E-Mail zugesandt, schaut professionell gemacht aus. Es geht nur darum, Girokonten auf den eigenen Namen zu eröffnen oder Zahlungen auf dem bestehenden Konto entgegenzunehmen und von dort aus weiterzuleiten. Vorsicht Geldwäsche – Strafbarkeit und Schadensersatzansprüche drohen! Weiterlesen
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Woanders gelesen: eBay-Kleinanzeigen und Polizei warnen vor illegalen Job-Angeboten
Nebenjob und Geldwäsche-Falle – eBay-Kleinanzeigen hat eine Zusammenarbeit mit der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes gestartet, um Nutzerinnen und Nutzer vor dubiosen Stellenangeboten und „vermeintlich lukrativen Nebenverdienstmöglichkeiten“ zu warnen. Weiterlesen
Haftung des Finanzagenten bei Betrug und Geldwäsche
Wer das eigene Girokonto einer anderen – möglicherweise unbekannten – Person zur Verfügung stellt, damit diese Überweisungen entgegennehmen und weiterleiten kann, begibt sich auf dünnes Eis: Stammt das Geld aus einer rechtswidrigen Tat, z.B. einem Betrug, steht plötzlich der Vorwurf im Raum, als „Finanzagent“ strafbare Geldwäsche betrieben zu haben. Damit fangen die Probleme aber erst an: Auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche drohen. Der Beitrag gibt einen Überblick und bietet Erste-Hilfe-Maßnahmen. Weiterlesen