Haftung des Finanzagenten bei Betrug und Geldwäsche

Wer das eigene Girokonto einer anderen – möglicherweise unbekannten – Person zur Verfügung stellt, damit diese Überweisungen entgegennehmen und weiterleiten kann, begibt sich auf dünnes Eis: Stammt das Geld aus einer rechtswidrigen Tat, z.B. einem Betrug, steht plötzlich der Vorwurf im Raum, als „Finanzagent“ strafbare Geldwäsche betrieben zu haben. Damit fangen die Probleme aber erst an: Auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche drohen. Der Beitrag gibt einen Überblick und bietet Erste-Hilfe-Maßnahmen. Weiterlesen