Job Scamming: Geldwäsche durch Finanzagent im Fake Job

Der Nebenjob ist bequem von daheim aus am Computer zu bewältigen, solide bezahlt und die Arbeitgeberseite macht einen angenehm unkomplizierten Eindruck. Auch der Arbeitsvertrag, modern per E-Mail zugesandt, schaut professionell gemacht aus. Es geht nur darum, Girokonten auf den eigenen Namen zu eröffnen oder Zahlungen auf dem bestehenden Konto entgegenzunehmen und von dort aus weiterzuleiten. Vorsicht Geldwäsche – Strafbarkeit und Schadensersatzansprüche drohen!

Geldwäsche im Fake Job: Worum geht es?

Beim Job Scamming versuchen Betrüger, durch gefälschte Stellenanzeigen an fremde Girokonten zu gelangen, um darüber Geld verschieben zu können. In der Stellenausschreibung wird beispielsweise eine Tätigkeit als „Office Assistent“ eines Finanzdienstleisters beschrieben, oder es soll angeblich darum gehen, als Testkunde im Auftrag eines Marktforschungsinstitutes die Servicequalität einer Bank zu prüfen. Als „Office Assistent“ sollen Sie Geldbeträge, die dort von „Kunden“ Ihres „Arbeitgebers“ eingezahlt werden, umgehend in das Ausland oder zu Bitcoin-Börsen weiterleiten. Als „Testkunde“ sollen Sie auf Ihren eigenen Namen neue Girokonten eröffnen, angeblich um zu prüfen, wie bequem und reibungslos dies möglich ist und wie gut es um den Service der Bank bestellt ist. Die Zugangsdaten zu diesen neu eröffneten Konten sollen Sie dann – schließlich soll ja Missbrauch verhindert werden! – an Ihren „Arbeitgeber“ herausgeben.

Vielleicht bekommen Sie sogar wirklich Ihr Gehalt. Nach einiger Zeit aber schreibt Sie Ihre Bank an. Vielleicht kündigt Ihnen Ihre Bank auch gleich das Konto. Dann liegt plötzlich ein Schreiben der Polizei in Ihrem Briefkasten, dass Sie zur Beschuldigtenvernehmung erscheinen sollen.

Irgendetwas ist schiefgegangen.

Auf welchen Jobportalen stehen die falschen Stellenanzeigen der Job Scammer?

Vom Job Scamming mit Fake-Stellenangeboten sind vor allem die großen Online-Jobbörsen betroffen. Dazu gehören beispielsweise XING, LinkedIn oder Indeed. Aber auch im Social-Media-Bereich auf Facebook oder Twitter werden Jobs angeboten, hinter denen Betrüger stehen, die gutgläubige Finanzagenten suchen.

Manchmal schreiben Sie die betrügerischen „Jobvermittler“ und „Headhunter“ auch unmittelbar per E-Mail an.

Was sind Anzeichen für ein Fake-Jobangebot?

Die meisten Fake-Stellenanzeigen der Job Scammer sind mittlerweile richtig professionell gemacht. Zum Teil sind sogar aufwendig gestaltete Websites des angeblichen „Unternehmens“ abrufbar. Dennoch gibt es Anzeichen, die misstrauisch machen sollten:

  • Ihnen wird überdurchschnittliches Gehalt für ganz einfache Tätigkeiten geboten.
  • Die Stellenbeschreibung ist unpräzise. Was Sie wirklich tun sollen, bleibt unklar.
  • Von Ihnen werden keine Vorkenntnisse oder Qualifikationen verlangt.
  • Es handelt sich um ein Unternehmen im Ausland, der Arbeitsvertrag ist ebenfalls in englischer Sprache gehalten – aber Ihr Ansprechpartner hat einen deutschen Namen und hält sich angeblich auch in Deutschland auf. Auch mit ihm sollen Sie aber ausschließlich in englischer Sprache korrespondieren.

Wie können Sie sich vor einem solchen Fake-Job schützen?

Wenn es sich um ein Unternehmen mit angeblichem Sitz in Deutschland handelt, finden Sie im gemeinsamen Registerportal der Länder und im Bundesanzeiger, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, weitere Informationen. Wenn Sie dort nichts finden: Vorsicht!

Geldwäsche im Fake Job: Wer haftet für den Schaden?

An erster Stelle haften zunächst die Betrüger selbst, wenn durch Geldwäsche im Fake Job ein finanzieller Schaden entsteht. Freilich: In vielen Fällen sind diese Täter nicht zu ermitteln, weil sie völlig anonym, häufig aus dem Ausland, agieren. Dann stellt sich die Frage nach der Haftung erneut – den letzten beißen die Hunde.

Das Problem hierbei: Geldwäsche setzt keinen Vorsatz voraus. Nach § 261 Abs. 6 S. 1 StGB kann sich auch strafbar machen, wer leichtfertig nicht erkennt, dass es sich um einen „Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt“, handelt, dass über das Konto also Geld verschoben wurden, das zuvor durch Betrug, Phishing oder Pharming erbeutet wurden.

Hat sich ein mittels Fake-Stellenanzeige geköderter Finanzagent wegen leichtfertiger Geldwäsche strafbar gemacht, kann er wegen § 819 Abs. 2 BGB nicht mehr geltend machen, das erhaltene Geld sei bereits weitergeleitet worden, könne auch von der Bank nicht mehr zurückgeholt werden und er sei deswegen nach § 818 Abs. 3 BGB entreichert.

Zusätzlich können die um ihr Geld betrogenen Tatopfer ihre Schadensersatzansprüche gegen den Finanzagenten auf § 823 Abs. 2 BGB stützen.

Und es kommt noch unangenehmer: Wenn das erhaltene Geld bereits weitergeleitet wurde, kann das Gericht nach § 74 c StGB die Einziehung eines Geldbetrages anordnen, der dem Betrag der verschobenen Gelder entspricht.

Geld zurückfordern, Haftung abwehren

Kein Fall entspricht in allen Details dem anderen – beim Job-Scamming, der Strafbarkeit wegen Geldwäsche und der Schadensersatzpflicht des Finanzagenten gegenüber den Opfern kommt es auf die Umstände im jeweiligen Einzelfall an.

Rechtsanwalt Stefan Loebisch kennt beide Seiten des Tatgeschehens. Er vertritt Beschuldigte, die sich gegen den strafrechtlichen Vorwurf der Geldwäsche und die sich hieraus zusätzlich ergebende zivilrechtliche Haftung verteidigen. Er vertritt aber auch Geschädigte von Betrugstaten und Phishingattacken, die sich nicht damit zufrieden geben, das ihr Geld plötzlich verschwunden ist.

 

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