Ärger mit schwachem DSL-Anschluss – das Amtsgericht München entschied mit Urteil vom 07.11.2014, Az. 223 C 20760/14: Der Kunde hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn sein DSL-Anschluss dauerhaft nur 30 % der vertraglich vereinbarten Leistung liefert. Eine Klausel „bis zu 18 Mbit/s“ in den AGB des DSL-Anbieters rechtfertigt keine dauerhafte Leistungsminderung von 70 %. Weiterlesen