Zum Inhalt wechseln

Kanzlei Stefan Loebisch Passau

Internetrecht | IT-Recht | Urheberrecht | Wettbewerbsrecht | Wehrrecht

Kanzlei Stefan Loebisch Passau

Hauptmenü

  • Startseite
  • Kanzlei
    • Technik – die digitale Kanzlei
    • Kanzlei und Corona
  • Anwalt
  • Rechtsgebiete
    • Datenschutzrecht
    • Fernabsatzrecht
    • Filesharing
      • Filesharing-Abmahnung: Erste Reaktion – was tun?
      • Filesharing-Abmahnung: Inhalt
      • Modifizierte Unterlassungserklärung bei Filesharing
      • Filesharing-Rechtsprechung
      • Filesharing-Abmahnung: Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt
    • Internetrecht
    • IT-Compliance
    • Softwarerecht
    • Telekommunikationsrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
      • Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht: Erste Hilfe
    • Privatinsolvenz
      • Außergerichtliche Schuldenbereinigung – Heraus aus der Schuldenfalle in sechs Schritten
      • Das gerichtliche Privatinsolvenzverfahren
      • Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung
      • FAQ Privatinsolvenz
    • Wehrrecht
  • Vorträge
  • Service
    • Formulare und Mandatsbedingungen
    • Anfahrt
    • Vergütung
      • Kostenlose Erstberatung?
      • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und Vergütungsvereinbarung
      • Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
    • Links und Zitate: Link Policy
  • Gegnerliste
  • Impressum
  • Datenschutz

Beitrags-Navigation

← Zurück Weiter →

BayLDA: Tätigkeitsbericht 2011/2012

Veröffentlicht am 2. April 2013 von RA Stefan Loebisch

Nach dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz veröffentlichte auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) seinen Tätigkeitsbericht 2011/2012. Das BayLDA ist im Freistaat Bayern zuständig für die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich. Der Tätigkeitsbericht enthält auf S. 34 unter anderem einen Bericht über das vom BayLDA ausgesprochene Verbot des U+C-„Pornoprangers“.

 

Ähnliche Artikel

  1. Datenschutzrecht: Tätigkeitsbericht 2011/2012 des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
  2. Übersicht "Datenverwendung für persönliche Werbung"
  3. Bayerische Datenschutz-Aufsicht veröffentlicht Prüfbögen für Unternehmen
  4. Datenschutzrecht in Bayern 2018 – Auftragsverarbeitung und Gesetzentwurf
  5. Datenschutzaufsicht: Bußgelder gegen unzulässige Werbung
Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Datenschutzrecht und verschlagwortet mit BayLDA, Datenschutzaufsicht, Tätigkeitsbericht von RA Stefan Loebisch. Permanenter Link zum Eintrag.
Stolz präsentiert von WordPress