Nach dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz veröffentlichte auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) seinen Tätigkeitsbericht 2011/2012. Das BayLDA ist im Freistaat Bayern zuständig für die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich. Der Tätigkeitsbericht enthält auf S. 34 unter anderem einen Bericht über das vom BayLDA ausgesprochene Verbot des U+C-„Pornoprangers“.