Videogaga und andere Unfälle aus dem Datenschutzrecht – Lesetipp

Das Datenschutzrecht dient ja angeblich vor allem dem Schutz von Bombenwerfern und Drogenhändlern; der gesetzestreue Bürger, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen, zieht es vor, oder kann es sich jedenfalls leisten, im eigenen Interesse mit heruntergelassenen Hosen herumzulaufen – so jedenfalls im Ergebnis eine in Kreisen konservativer Sicherheitspolitiker beliebte Meinung. Die freie Wirtschaft zieht nach: Aufmerksame Assistentinnen aus Plastik mit charmanten Namen verhelfen überforderten Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Hilfe von Serverfarmen in den USA zu ihrem Glück und auch sonst sollen sich die Leute nicht so haben. Der aktuelle Tätigkeitsbericht von Lutz Hasse, thüringischer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), beleuchtet die Schattenseiten der Datenschlamperei. Weiterlesen

BayLDA: Tätigkeitsbericht 2011/2012

Nach dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz veröffentlichte auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) seinen Tätigkeitsbericht 2011/2012. Das BayLDA ist im Freistaat Bayern zuständig für die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich. Der Tätigkeitsbericht enthält auf S. 34 unter anderem einen Bericht über das vom BayLDA ausgesprochene Verbot des U+C-„Pornoprangers“.

 

Datenschutzrecht: Tätigkeitsbericht 2011/2012 des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlichte den Tätigkeitsbericht für die Jahre 2011 und 2012. Schwerpunkte des 269 Seiten starken Berichts sind die Themen

  • Reform des Europäischen Datenschutzrechtsrahmens,
  • Cloud Computing-Initiative der EU-Kommission,
  • Die Bayerische Verwaltung im Zeitalter des Social Web und Bundesgesetzgebung.

Zum Tätigkeitsbericht geht es →hier.