OLG München: Keine doppelte 40-Euro-Klausel erforderlich

Das Oberlandesgericht München entschied mit Beschluss vom 07.02.2012, Az. 29 W 212/12: Es genügt, die 40-Euro-Klausel über die Rücksendekosten nur innerhalb der Widerrufsbelehrung zu verwenden, wenn diese Bestandteil der AGB ist. Weiterlesen

BGH: Muster der Widerrufsbelehrung muss vollständig übernommen werden

Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 01.03.2012, Az.III ZR 83/11:

Eine Widerrufsbelehrung, die den den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt, setzt die Widerrufsfrist nicht in Lauf. Ein Unternehmer kann sich auf die Schutzwirkung der Muster- Widerrufsbelehrung nur berufen, wenn er das Muster vollständig übernommen hat. Weiterlesen