Dashcam-Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach

Dashcam und Datenschutzrecht – das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach entschied mit Urteil vom 12.08.2014, Az. AN 4 K 13.01634: Der permanente Einsatz einer auf dem Armaturenbrett angebrachten Dashcam zu dem Zweck, die Aufnahmen an die Polizei weiterzugeben, wenn der Nutzer in verkehrsrechtliche Streitigkeiten oder in einen Unfall verwickelt wird, ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unzulässig. Weiterlesen