Auch hier liegt nun eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von RA Hans-Werner Kallert im Namen der Binary Services GmbH vor. Geltend gemacht wird ein Verstoß gegen die Impressumspflicht nach § 5 TMG auf der Facebook-Seite des Mandanten. Das Ergebnis einer ersten Prüfung: Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft und vorschnell abgegeben werden. Der Abmahnung begegnen mehrere Kritikpunkte. Weiterlesen
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Abmahnungsmissbrauch: BGH zu Indizien in der Unterlassungserklärung
Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 15.12.2011, Az. I ZR 174/10 zum Abmahnungsmissbrauch: Schlägt der Abmahnende dem wegen eines Wettbewerbsverstoßes Abgemahnten in einer vorformulierten Unterlassungserklärung für jeden Fall der Zuwiderhandlung das Versprechen einer Vertragsstrafe vor, die unabhängig von einem Verschulden verwirkt sein soll, kann dies ein Anhaltspunkt dafür sein, dass die Abmahnung missbräuchlich und damit unzulässig ist. Weiterlesen
OLG Hamm: Keine Anfechtung einer irrtümlich abgegebenen Unterlassungserklärung
Das Oberlandesgericht Hamm entschied mit Urteil vom 22.03.2012, Az: I-4 U 194/11: Auch die irrtümlich abgegebene Unterlassungserklärung löst bei einem erneuten Verstoß die Vertragsstrafe aus. Weiterlesen