OLG Hamm: Keine Anfechtung einer irrtümlich abgegebenen Unterlassungserklärung

Das Oberlandesgericht Hamm entschied mit Urteil vom 22.03.2012, Az: I-4 U 194/11: Auch die irrtümlich abgegebene Unterlassungserklärung löst bei einem erneuten Verstoß die Vertragsstrafe aus. Weiterlesen