Tippfehler-Domain und Wettbewerbsrecht: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 22.01.2014, Az. I ZR 164/12: Eine Internet-Domain, die gezielt eine fehlerhafte Schreibweise einer bereits registrierten Domain darstellt, kann unter dem wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG verstoßen, wenn der Nutzer auf der sich öffnenden Internetseite nicht sogleich und unübersehbar auf den Umstand hingewiesen wird, dass er sich nicht auf der Seite „wetteronline.de“ befindet. Weiterlesen
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Pfiat di, Wortmarke Griaß di!
Der bayerisch-österreichische Gruß „Griaß di“ kann nicht als Wortmarke geschützt werden – dies entschied das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante. Weiterlesen