Haftungsprivileg für WLAN-Betreiber: Im Zuge der laufenden Koalitionsverhandlung zwischen CDU/CSU und SPD verständigte sich die Unterarbeitsgruppe „Digitale Agenda“ in ihrer Sitzung am 04.11.2013, die Haftungsbeschränkung für Access-Provider aus §§ 7 ff. Telemediengesetz (TMG) auf Funknetzbetreiber auszudehnen. Dies berichtet heise online in einer Meldung vom 04.11.2013. Zu dem Bericht geht es →hier. Noch am 05.06.2013 scheiterte im Wirtschaftsausschuss des Bundestags ein SPD-Antrag, wonach die Bundesregierung die Störerhaftung für Hotspot-Anbieter überprüfen und einen Gesetzentwurf dazu vorlegen sollte.