Der Bundesgerichtshof (BGH) veröffentlichte nun den Volltext zu seinem Google-Autocomplete-Urteil vom 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12. Der BGH entschied in seinem Urteil, dass der Betreiber einer Internet-Suchmaschine wie etwa für Einträge, die das Persönlichkeitsrecht verletzen, grundsätzlich erst verantwortlich ist, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt. Weiterlesen