Wer eine Internetseite nur auf dem Bildschirm anschaut, ohne sie auszudrucken oder herunterzuladen, verstößt nicht gegen Urheberrecht – der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied mit Urteil vom 05.06.2014, Az. C-360/13: Die von einem Endnutzer bei der Betrachtung einer Internetseite erstellten Kopien auf dem Bildschirm seines Computers und im „Cache“ der Festplatte dieses Computers können ohne die Zustimmung der Urheberrechtsinhaber erstellt werden. Weiterlesen
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Abmahnung wegen Bilderklau: Einbettung in aktive Seite nicht erforderlich – Abruf per URL reicht aus
Webseiten sollten nicht mit Bildern und anderem durch Urheberrecht geschützten Content aufgehübscht werden, der kurzerhand per copy and paste von anderen Seiten herüberkopiert wurde: Diese Erkenntnis hat sich mittlerweile – größtenteils – durchgesetzt. Das WWW ist kein kostenfreier Selbstbedienungsladen. Anderenfalls droht Abmahnung.
Eine Abmahnung ist aber nicht nur zulässig, eine aktive Seite kopierten Content enthält. Abgemahnt werden können auch kopierte Dateien, die lediglich aufgerufen werden können, indem ihre URL unmittelbar in die Browser-Adresszeile eingegeben wird. Weiterlesen