Abmahnung wegen Bilderklau: Einbettung in aktive Seite nicht erforderlich – Abruf per URL reicht aus

Webseiten sollten nicht mit Bildern und anderem durch Urheberrecht geschützten Content aufgehübscht werden, der kurzerhand per copy and paste von anderen Seiten herüberkopiert wurde: Diese Erkenntnis hat sich mittlerweile – größtenteils – durchgesetzt. Das WWW ist kein kostenfreier Selbstbedienungsladen. Anderenfalls droht Abmahnung.

Eine Abmahnung ist aber nicht nur zulässig, eine aktive Seite kopierten Content enthält. Abgemahnt werden können auch kopierte Dateien, die lediglich aufgerufen werden können, indem ihre URL unmittelbar in die Browser-Adresszeile eingegeben wird. Weiterlesen