BGH-Filesharing-Urteil: Anschlussinhaber muss Täter nicht ermitteln

Mehrpersonenhaushalt, Filesharing und Darlegungslast des abgemahnten Anschlussinhabers im Gerichtsverfahren – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 06.10.2016, Az. I ZR 154/15: Zur Erfüllung seiner sekundären Darlegungslast muss der abgemahnte Anschlussinhaber lediglich mitteilen, dass Dritte Zugriff hatten, wer diese Dritten sind und dass sie als Täter in Betracht kommen. Um die erforderlichen Informationen zu erhalten, muss der Anschlussinhaber jedoch nur zumutbare Nachforschungen anzustellen. Der Abgemahnte muss nicht den tatsächlichen Täter identifizieren und diesen benennen. Da die tatsächliche Vermutung der Täterschaft und die sekundäre Darlegungslast keine Beweislastumkehr zur Folge haben, gehen unklare Aussagen von Zeugen zu Lasten der weiterhin beweisbelasteten Klägerin. Weiterlesen

Filesharing-Urteil: Keine Haftung für Familienanschluss

Neues Filesharing-Urteil zum Ausschluss der Haftung des Anschlussinhabers – das Amtsgericht (AG) Düsseldorf entschied mit Urteil vom 25.11.2014, Az. 57 C 1312/14: Der Anschlussinhaber haftet nicht für einen Filesharing-Rechtsverstoß, wenn er belegen kann, dass auch volljährige Familienmitglieder den Internetanschluss mitbenutzen konnten. Weiterlesen

Filesharing: Keine generelle Störerhaftung des Anschlussinhabers für Rechtsverletzungen des Ehegatten

Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 25.05.2012, Az. 32 C 157/12 (18 ): Die Inhaberin eines Internetanschlusses haftet nicht für Filesharing-Urheberrechtsverletzungen ihres Ehepartners. Weiterlesen

Filesharing: Keine generelle Störerhaftung des Anschlussinhabers für Rechtsverletzungen des Ehegatten

Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Urteil vom 16.05.2012, Az. 6 U 239/11: Der Anschlussinhaber haftet nicht automatisch für Rechtsverletzungen, die sein Ehepartner über den gemeinsam genutzten Internetanschluss begangen hat. Weiterlesen