Recht am eigenen Nacktfoto nach Liebes-Aus und Trennung – das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschied mit Urteil vom 20.05.2014, Az. 3 U 1288/13: Nach Beendigung einer Liebesbeziehung besteht kein umfassender Anspruch gegen den früheren Partner auf Löschung von überlassenen Dateien mit eigenen Foto- und Videoaufnahmen. Erotische und intime Aufnahmen sind aber zu löschen. Weiterlesen