Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), die Datenschutz-Aufsichtsbehörden für Unternehmen in Bayern, hat eine Übersicht „Datenverwendung für persönliche Werbung“ veröffentlicht.
Die Kurzdarstellung umfasst lediglich 4 Seiten und ist stellt die Rahmenbedingungen für
- Briefwerbung,
- E-Mail- und SMS-Werbung (elektronische Werbung),
- Telefonanrufwerbung,
- Faxwerbung,
- personalisierte Bannerwerbung im Internet,
- Einholen von Einwilligungen für Werbung
dar. Weiterlesen