Übersicht „Datenverwendung für persönliche Werbung“

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), die Datenschutz-Aufsichtsbehörden für Unternehmen in Bayern, hat eine Übersicht „Datenverwendung für persönliche Werbung“ veröffentlicht.

Die Kurzdarstellung umfasst lediglich 4 Seiten und ist stellt die Rahmenbedingungen für

  • Briefwerbung,
  • E-Mail- und SMS-Werbung (elektronische Werbung),
  • Telefonanrufwerbung,
  • Faxwerbung,
  • personalisierte Bannerwerbung im Internet,
  • Einholen von Einwilligungen für Werbung

dar.

Zum Abschluss verweist die Kurzdarstellung auf weitergehende Informationen über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Werbung und benennt das BayLDA und die Bundesnetzagentur als Ansprechpartner für Empfänger unerbetener Werbung.

Fazit: Belästigende Werbung, erschlichene Werbeeinwilligungen und Spam per E-Mail. Telefax und SMS sind kein Zeichen unternehmerischer Pfiffigkeit, sondern können sich nur all zu schnell zum datenschutzrechtlichen wie auch wettbewerbsrechtlichen Bumerang entwickeln. Der nützliche Leitfaden des BayLDA kann helfen, Fehler beim Direktmarketing bereits im Vorfeld zu vermeiden.