Übersicht „Datenverwendung für persönliche Werbung“

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), die Datenschutz-Aufsichtsbehörden für Unternehmen in Bayern, hat eine Übersicht „Datenverwendung für persönliche Werbung“ veröffentlicht.

Die Kurzdarstellung umfasst lediglich 4 Seiten und ist stellt die Rahmenbedingungen für

  • Briefwerbung,
  • E-Mail- und SMS-Werbung (elektronische Werbung),
  • Telefonanrufwerbung,
  • Faxwerbung,
  • personalisierte Bannerwerbung im Internet,
  • Einholen von Einwilligungen für Werbung

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