Das Datenschutzrecht dient ja angeblich vor allem dem Schutz von Bombenwerfern und Drogenhändlern; der gesetzestreue Bürger, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen, zieht es vor, oder kann es sich jedenfalls leisten, im eigenen Interesse mit heruntergelassenen Hosen herumzulaufen – so jedenfalls im Ergebnis eine in Kreisen konservativer Sicherheitspolitiker beliebte Meinung. Die freie Wirtschaft zieht nach: Aufmerksame Assistentinnen aus Plastik mit charmanten Namen verhelfen überforderten Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Hilfe von Serverfarmen in den USA zu ihrem Glück und auch sonst sollen sich die Leute nicht so haben. Der aktuelle Tätigkeitsbericht von Lutz Hasse, thüringischer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), beleuchtet die Schattenseiten der Datenschlamperei.
Videogaga und andere Unfälle – 424 Seiten ohne Anhang, alleine 84 verschiedene Fälle für Videoüberwachung, Datenschutzrecht und Anwaltsgeheimnis, der Dauerbrenner Personalausweiskopie im Handel, Kundendatenschutz bei Werbung, Banken und Versicherungen, und vieles anderes: der Tätigkeitsbericht für den nicht-öffentlichen Bereich ist keine Lektüre für zwischendurch. Mit seinen vielen Negativbeispielen aus der Praxis ist der Tätigkeitsbericht des TLfDI aber zugleich ein Leitfaden für die Praxis, eine Praxishilfe bei Umsetzung vieler Maßnahmen in der freien Wirtschaft, die das Datenschutzrecht berühren können. Die Lektüre lohnt sich.
© RA Stefan Loebisch | Kontakt