Urteil: Auch keine Gewährleistung bei nachträglich vereinbarter Schwarzarbeit

Nachträgliche Schwarzgeld-Vereinbarung und Gewährleistung für mangelhafte Arbeit – der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 16.03.2017, Az. VII ZR 197/16: Auch nachträglich vereinbarte Schwarzarbeit hat zur Folge, dass ein Werkvertrag nichtig ist und Gewährleistungsansprüche für mangelhafte Arbeit nicht geltend gemacht werden können. Weiterlesen

BGH-Urteil: Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit

Schwarzarbeit, Pfusch am Bau und Mängelgewährleistung – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 11.06.2015, Az. VII ZR 216/14: Bei Schwarzarbeit hat der Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann keinen Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung, wenn die Werkleistung mangelhaft ist. Weiterlesen

Keine Reparaturkosten bei Schwarzarbeit – Urteil des BGH

Keine Gewährleistungsansprüche des Bauherrn bei Schwarzarbeit – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 01.08.2013, Az. VII ZR 6/13: Ein Werkvertrag ist nichtig, wenn er gegen das gesetzliche Verbot der Schwarzarbeit verstößt. Dem Bauherren stehen in diesem Fall keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn die Arbeiten mangelhaft sind. Weiterlesen