Keine Reparaturkosten bei Schwarzarbeit – Urteil des BGH

Keine Gewährleistungsansprüche des Bauherrn bei Schwarzarbeit – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 01.08.2013, Az. VII ZR 6/13: Ein Werkvertrag ist nichtig, wenn er gegen das gesetzliche Verbot der Schwarzarbeit verstößt. Dem Bauherren stehen in diesem Fall keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn die Arbeiten mangelhaft sind. Weiterlesen