Abbildung einer Marke auf einem Messe-Hallenplan – das Landgericht Köln entschied mit Urteil vom 07.03.2017, Az. 33 O 116/16: Die Verwendung einer fremden Marke auf einem Lageplan, hier zur örtlichen Beschreibung eines Messestandes, stellt mangels einer markenmäßigen Benutzung weder eine Markenverletzung noch eine Rufausbeutung dar. Weiterlesen