Maus, Modellbahn und Markenrecht – das Landgericht Köln entschied mit Urteil vom 19.03.2026, Az. 33 O 400/25: Die Darstellung der Maus aus der Fernsehsendung „Die Sendung mit der Maus“ auf einer Modellbahnlokomotive setzt voraus, dass der Modellbahnhersteller dazu vom Markeninhaber, dem Westdeutschen Rundfunk (WDR), eine Lizenz erworben hat. Weiterlesen