Massenabmahnung wegen fehlender Facebook-Impressumsangaben bestätigt

Massenabmahnung wegen fehlender Facebook-Impressumsangaben bestätigt – das Landgericht (LG) Regensburg entschied mit Endurteil vom 31.01.2013, Az. 1 HK O 1884/12: Ein Unternehmen, das den Facebookauftritt als Eingangskanal in seine Website nutzt, auf der die Darstellung ihrer entgeltlichen Leistungen erfolgt, muss auch auf seiner Facebookseite eine vollständige Anbieterkennzeichnung vorhalten, die den Anforderungen nach § 5 TMG genügt. Weiterlesen